Pflege - Nebenkosten sind absetzbar
Auch Nebenleistungen in einem Seniorenheim können von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie „zwangsläufig“ entstehen.
Auch Nebenleistungen in einem Seniorenheim können von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie „zwangsläufig“ entstehen. Das können – wie im entschiedenen Fall (Urteil vom 14.11.2013, veröffentlicht am 2.4.2014, Az. VI R 20/12) – Pauschalen für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und für die Rundum-Betreuung sein. Auf jeden Fall handelt es sich um Aufwendungen neben den reinen Pflegekosten. Solche Kosten seien zwangsläufig gemäß §33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), entschied der BFH. Unklar bleibt aber, wie hoch solche Nebenkosten im Verhältnis zu den reinen Pflegekosten sein dürfen. Sie müssen jedenfalls im Verhältnis zu den Pflegekosten „angemessen“ sein – was immer das im konkreten Fall auch bedeuten mag. Hier bleibt also noch viel künftiges Streitpotenzial mit Finanzämtern und vor Finanzgerichten
Fazit: Die grundsätzliche Anerkennung von Nebenkosten in Pflegeheimen ist ein großer Fortschritt. Dass der BFH keine Richtschnur vorgibt, was „angemessen“ ist, wird aber weiter für Streit sorgen und die Gerichte (unnötig?) belasten.