Die Neuordnung der Investmentbesteuerung kommt. Das betrifft alle Fondsbesitzer. Wir zeigen Ihnen in einem ersten Überblick, was der Referentenentwurf des BFH an Neuerungen bereithält. Auf jeden Fall wird die europäische Rechtsprechung nicht 1 zu 1 übernommen. Wie so oft packt Berlin noch einige Details dazu.
Fest steht: Die Investmentbesteuerung für Fonds wird weitgehend neu geordnet. Zur Besteuerung sind künftig nur noch vier Kennzahlen erforderlich:
die Höhe der Ausschüttung
der Wert des Fondsanteils am Jahresanfang
der Wert des Fondsanteils am Jahresende
die Art des Fonds (Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds, sonstiger Fonds)
Diese Vereinfachung ist gut für Fondsinhaber. Denn Sie sehen schnell, welche zu versteuernden Einnahmen auflaufen, welche Steuern auf Sie zukommen.
Neu geregelt werden soll die Haltefrist. So soll es künftig einen Mindesthaltezeitraum für Aktienfonds geben. Dieser soll so genannte Cum/Cum-Geschäfte unterbinden. Die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer wird davon abhängig gemacht, dass der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum vor und nach dem Dividendenzahltag hält. Außerdem wurden einige Änderungen vorgenommen, um Belastungen für Altersvorsorgeeinrichtungen zu verringern. Noch nicht entschieden ist über die beabsichtigte steuerliche Behandlung von Publikums- und Spezialfonds. Die Branche läuft gegen die aktuellen Pläne Sturm. Sie fürchtet zusätzliche Steuerlasten und Bürokratie.
Fazit: Die Diskussion über die Änderungen der Investmentbesteuerung ist eröffnet. Bis Jahresende soll sie abgeschlossen sein. Wir werden den Verlauf für Sie beobachten und an dieser Stelle informieren.