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Grunderwerbsteuer

Rasanter Anstieg bei Immobilienkauf

Die Bundesländer drehen an der Schraube der Grunderwerbsteuer – Immobilienkäufe werden teurer.
Seit 2006 dürfen die Länder den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Waren früher beim Kauf eines Grundstücks einheitlich 3,5% an Steuern zu zahlen, erhöhen die Bundesländer nun regelmäßig die Grunderwerbsteuer. Die Einnahmen stehen ausschließlich den Ländern zu. Die Steuer bezieht sich auf das Grundstück und muss in aller Regel vom Käufer gezahlt werden. Sie bemisst sich am Kaufpreis. Erst wenn die Grunderwerbsteuer gezahlt worden ist, kann der Immobilienkäufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Die Unterschiede in den einzelnen Ländern sind enorm. Ein Beispiel: Kaufen Sie im Umland von Hamburg – und damit in Schleswig-Holstein – eine Immobilie im Wert von 350.000 Euro, werden 22.750 Euro Grunderwerbsteuer fällig. In Hamburg selbst zahlen Sie lediglich 15.750 Euro. Noch auffälliger sind die Unterschiede zwischen NRW und Bayern: Hier werden für den gleichen Kaufpreis einmal 22.750 Euro Grunderwerbsteuer (NRW) und einmal nur 12.250 Euro fällig.

Fazit: Wenn Sie in eine Immobilie als Vermietungsobjekt investieren möchten, beziehen Sie unbedingt die Grunderwerbsteuer in die Finanzplanung ein. Denn diese belastet in aller Regel direkt das Eigenkapital des Käufers.

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