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Vermögensverwaltung

Retros: 50% von X ist besser als nix

Ein Schweizer Rechtsportal bietet deutschen Kunden, die (Schwarz-)Geld in der Schweiz angelegt hatten, Hilfe an. Wer nachdeklariert hat, hat möglicherweise hohe Rückerstattungsansprüche.
„Schweizer Banken haben ihre Kunden ab 2008 zu einem Verzicht auf Herausgabe von Retros gezwungen.“ Das behauptet Herbert Notz von De Iure, ein Rechtsportal in der Schweiz. Dies erfolgte ausnahmslos mittels neuer AGBs, die man noch schnell vor der Rückreise des Kunden in die Bundesrepublik unterschreiben ließ. Später habe man den Kunden damit gedroht, die Depots zu saldieren und einen Scheck nach Hause zu schicken. Wer nachdeklariert hat, sollte in jedem Fall seine Ansprüche bei der Bank anmelden, empfiehlt Notz. Allerdings: „In der Regel erhält er dann ein zweiseitiges Antwortschreiben mit falschen und irreführenden Informationen bezüglich der Werthaltigkeit seiner Ansprüche“. De Iure kauft Ansprüche ab und teilt sich im Erfolgsfall den „Gewinn“ mit dem Abtretenden. Im Schnitt rechnet De Iure bei einem Vermögen von 1 Mio. Franken, das 10 Jahre lang von einer Schweizer Bank verwaltet wurde, mit Ansprüchen in Höhe von 50.000 CHF. „Welche Variante wir anbieten, hängt von der Qualität der Ansprüche (z.B. Vermögensverwaltungsvertrag) und der vorhandenen Dokumentation ab.“ Ein Kostenrisiko gebe es für den „Kunden“ nicht. Bei Ansprüchen über 150.000 Euro fahre der Anspruchsinhaber möglicherweise besser, wenn er das Kostenrisiko selbst trage und einen geeigneten Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche mandatiere, so Notz. Notz selbst ist Wirtschaftsingenieur, war mehrere Jahre bei der Unternehmensberatung Roland Berger beschäftigt. Seit 2001 lebt und arbeitet er in der Schweiz. Bisher hat er nach eigener Auskunft über 500.000 Franken für deutsche Kapitalanleger repatriiert. Außerdem hat er einen Forderungsbestand (auf Basis von Abtretungen) von über 2 Mio CHF. Im Normalfall erledigt er die Ansprüche außergerichtlich.

Fazit: Es macht im Einzelfall sicherlich Sinn, zunächst einmal einen qualifizierten Anwalt zu fragen, welche Chancen er für die Durchsetzung solcher Ansprüche sieht. Danach könnte der Kontakt zu De Iure eine interessante Option sein (unter redaktion@fuchsbriefe auf Anfrage erhältlich). 50% von X ist schließlich besser als nix.

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