Schenkungsteuer auf Zuwendung
Schenkungen aus der Schweiz sind steuerpflichtig. Dazu gibt es ein neues Finanzgerichtsurteil.
Erhalten Sie von einer Schweizer Familienstiftung eine Zuwendung, fällt darauf Schenkungsteuer an. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 22.4.2015, Az. 7 K 2471/12). Eine Revision beim BFH wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist also rechtskräftig. Es greift die so genannte Erbersatzsteuer. Sie fällt immer dann an, wenn Familienangehörige des Stifters das Vermögen oder die Erträge der Stiftung nutzen können. Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen sind beim Empfänger nach Meinung des Gerichts deshalb schenkungsteuerpflichtig.
Fazit: Beachten Sie bei Ihrer Finanzplanung ggf. dieses Urteil.