Sie müssen jetzt wählen
Bei der Besteuerung privat genutzter Pkw haben Sie die Wahl. Doch Sie dabe einiges beachten.
Zum neuen Jahr haben Sie wieder die Wahl der Besteuerung Ihres privat genutzten Firmen-Pkw. Entweder wählen Sie die Pauschalbesteuerung von 1%. Oder Sie entscheiden sich für den Ansatz der tatsächlichen Kosten. Überlassen Sie einen Wagen aus Ihrem Betriebsvermögen dem Ehepartner, ziehen Sie die 1%-Besteuerung vor. Denn die Mitnutzung ist für den Partner bei Anwendung der 1%-Regelung grundsätzlich steuerfrei. Deshalb müssen Sie auch nicht zusätzlich den Gewinn des Betriebes um diesen geldwerten Vorteil erhöhen und versteuern, entschied der BFH (Urteil vom 15.7.2014, X R 24/12, mitgeteilt am 26. 11.2014). Ist Ihre Ehefrau Unternehmerin, darf Sie in diesem Fall allerdings die Pkw-Nutzung nicht ebenfalls als Betriebsausgabe ansetzen. Dies sieht der BFH als steuerliche Doppelbegünstigung an. Sollte Ihr Ehepartner mehr Betriebsausgaben benötigen (um den Gewinn steuerlich zu verringern), müssen Sie einen Mietvertrag für das Fahrzeug abschließen. Er muss wie zwischen fremden Dritten ausgestaltet sein und tatsächlich auch durch Zahlungen belegbar erfüllt werden. Hier steigt freilich der Betriebsgewinn des Besitzers. Rechnen ist also angesagt.
Fazit: Auf jeden Fall müssen Sie für 2015 festlegen, ob Sie Ihren privat genutzten Betriebs-Pkw nach der 1%-Regelung (1% vom Neupreis im Monat) oder nach den tatsächlichen Kilometern und Kosten abrechnen.