So vermeiden Sie durch Eigennutzung die Spekulationssteuer
Der BFH hat Grundsätze aufgestellt, wie Sie die „Spekulationssteuer" beim Verkauf einer privaten Immobilie vermeiden können. Sie wissen: Wer eine Immobilie im Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung wieder verkauft, muss den dabei erzielten Gewinn versteuern. Das gilt nicht bei Immobilien, die entweder durchgehend seit dem Kauf oder aber im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangen Jahren „zu eigenen Wohnzwecken" genutzt worden sind. Für diese Steuerbefreiung reicht es, wenn die zu Wohnzwecken eigengenutzte Immobilie oder das zu Wohnzwecken eigengenutzte Haus im zweiten Jahr vor dem Verkauf mindestens einen Tag, im Jahr vor dem Verkauf durchgehend und im Jahr des Verkaufs zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.
Urteil: BFH, IX R 10/19