Steuern: Sechs Jahre Frist
Wenn Sie über 500.000 Euro (Ehepaare 1 Mio. Euro) im Jahr an privaten Einkünften haben, müssen Sie Aufzeichnungen und Unterlagen dazu mindestens sechs Jahre lang aufbewahren.
Wenn Sie über 500.000 Euro (Ehepaare 1 Mio. Euro) im Jahr an privaten Einkünften haben, müssen Sie Aufzeichnungen und Unterlagen dazu mindestens sechs Jahre lang aufbewahren (d.h. ab 2008). Damit kann das Finanzamt die „private Betriebsprüfung“ bei Ihnen durchführen. Bei Einkünften unter der genannten Schwelle können Sie Unterlagen dagegen vernichten, sobald der Steuerbescheid Bestandskraft hat.