Steuern: Sparmodell Bond-Stripping passé
Das Steuerschlupfloch Bond-Stripping wird zum 1. Januar 2017 geschlossen.
Das Steuerschlupfloch Bond-Stripping wird zum 1. Januar 2017 geschlossen. Darauf verweist Jan Frederik Bron von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Das Modell der Vergangenheit: Bisher wurden im steuerlichen Privatvermögen bei der Abtrennung des Zinsscheins vom Anleihemantel die ursprünglich für die (verzinsliche) Anleihe aufgewendeten Anschaffungskosten vollständig dem Anleihemantel zugeordnet. Die getrennte Veräußerung von Anleihemantel und Zinsschein führte bei der Veräußerung der nunmehr zinslosen und damit weniger niedrig notierten Anleihe zu einem bei der Einkommensteuer anrechenbaren Verlust. Denn die Anschaffungskosten waren ja (wegen des Zinsanspruchs) höher. Beim Verkauf der Zinsscheine wurde dagegen ein nur der (geringeren) Abgeltungssteuer unterliegender Gewinn erzielt. Ab 1. Januar gilt das Stripping bereits als steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang der gesamten Anleihe. Gleichzeitig werden Anleihemantel und Zinsschein als neu gekauft angesehen. Alles wird finanzmathematisch so ermittelt, dass es künftig dabei keinen oder kaum noch einen Verlust ergibt. Sie können’s also auch gleich lassen…
Fazit: Ein Steuersparmodell wurde gekippt. Fällt die Abgeltungssteuer (ab 2018 ?), wäre es ohnehin damit vorbei.