Unterhalt überprüfen
Unterhaltszahlungen sind nicht in Stein gemeißelt. Sie können an wirtschaftliche Veränderungen angepasst werden.
Zahlen Sie einem früheren Ehepartner Ehegattenunterhalt oder auch Unterhalt an Kinder, so können Sie die einmal vereinbarte Summe neu berechnen und auch nach unten anpassen. Dies gilt z. B. bei einer Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Situation. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz (erkannten daher die Absenkung der Unterhaltshöhe an. (Urteil vom 18. Juni 2014, Az. 9 UF 34/14).