Verschärfte Regeln
Die Selbstanzeige führt auch ab 2015 zur Straffreiheit. Ihre Bedingungen werden aber erheblich verschärft.
Die Selbstanzeige wird ab 2015 praktisch nutzlos. Das ergibt sich aus dem Referentenentwurf der Bundesregierung, der derzeit die Runde durch die einzelnen Ministerien macht. Eigentlich hätte man die Selbstanzeige auch abschaffen können. Die Finanzbehörde kann künftig eine Selbstanzeige aushebeln. Wenn ein Vertreter der Finanzbehörde für eine Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- oder sonstige steuerliche Nachschau (bspw. bei der Prüfung von Einkommen ab 500.000 Euro) beim Steuerpflichtigen erscheint, ist die Selbstanzeige wirkungslos. Da jederzeit mit einer unangemeldeten Prüfung gerechnet werden muss, kann der Fiskus also in der Praxis die strafbefreiende Selbstanzeige ungültig machen. Unwirksam wird eine Selbstanzeige ab 25.000 Euro Hinterziehungsbetrag (bisher 50.000 Euro). Das liegt unter den Durchschnittswerten, die sich bei den bisherigen Selbstanzeigen ergaben. Straffrei gehen Sie zudem erst dann aus, wenn Sie innerhalb der von den Behörden eingeräumten Frist neben den hinterzogenen Steuern auch die Hinterziehungszinsen gezahlt haben. Eine Hintertür für die Straffreiheit gibt es noch – die Zahlung einer zusätzlichen Summe. Bei hinterzogenen Beträgen bis 100.000 Euro sind es 10% der hinterzogenen Summe, zwischen 100.000 Euro und 1 Mio. Euro 15%, darüber 20%. Dazu kommen selbstverständlich die nachzuzahlenden Steuern und die 6% Zinsen. Eine prima Möglichkeit für die Behörden, durch eine „Nachschau“ zusätzlich Geld einzutreiben.
Fazit: Falls Sie betroffen sind, müssen Sie vor dem 1. Januar 2015 handeln – bis dahin gelten noch die „günstigeren“ derzeitigen Regelungen.