Wenn Sie eine Steuererklärung verspätet einreichen, brummt Ihnen Ihr Finanzamt einen Zuschlag auf. Bei dessen Höhe kann es bis zu einer Höchstsumme von 10% der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 Euro frei entscheiden. Dabei gibt es eine Reihe von Kriterien, an denen sich der Fiskus orientiert:
Dauer der Fristüberschreitung
aus einer verspäteten Abgabe der Steuererklärung erhaltene Vorteile (z.B. Zinsen)
Höhe der festgesetzten Steuerzahlung bzw. -erstattung
Objektives oder subjektives Verschulden für die Verspätung
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Häufigkeit der verspäteten Abgabe in den Vorjahren
Einsprüche gegen den Verspätungszuschlag bringen wenig. Das liegt am eingeräumten Ermessensspielraum. Nur wenn der Zuschlag höher ist als die Steuersumme, könnten Sie vor einem Finanzgericht die Summe reduzieren. Sie kann aber im Einspruchsfall auch durchaus erhöht werden. Denn ein Verböserungsverbot gilt hier wegen des Ermessensspielraumes nicht, sofern Sie beim Einlegen des Einspruchs darauf hingewiesen wurden. Bekommen Sie einen Zuschlag zudiktiert, sollten Sie deshalb gütlich darüber verhandeln.
Fazit: Pünktlichkeit ist für Steuerzahler Geld wert.