Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
959
Steuer

Willkürliche Grunderwerbsteuer

Ein Urteil des Bundesfinanzhofes sorgt dafür, dass Häuslebauer ihre Nebenkosten nicht mehr sicher kalkulieren können.
Bauherren, die den Kauf eines Grundstücks und seine anschließende Bebauung planen, können ihre Nebenkosten nicht mehr sicher kalkulieren. Dafür sorgt das im Mai veröffentlichte Urteil des BFH vom 26.2.2014 (Az: II R 54/12) zur Grunderwerbsteuer. Denn wer nach diesem Urteil ein unbebautes Grundstück erwirbt und es anschließend bebauen lässt, trägt das Risiko, dass sich die Steuer nach dem (regelrecht viel höheren) Wert des bebauten Grundstücks berechnet. Wobei das Grundstück und das geplante Haus als ein „einheitlicher Erwerbsgegenstand“ gelten könnten. Ein Beispiel: Der Bauherr kauft ein Grundstück zum Preis von 100.000 Euro und müsste dafür eine Grunderwerbsteuer entrichten. Vor dem Bau hat er ein Bauunternehmen engagiert. Dieses besichtigte das Grundstück und erstellte ein Angebot mit der Planung und dem Kostenvorschlag von 300.000 Euro. Laut Urteil sind nicht mehr die 100.000 Euro, sondern insgesamt 400.000 Euro die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Hintergrund: Der BFH möchte damit vermeintlichen Missbrauch einschränken. Bisher mussten Käufer nur dann eine einheitliche Steuer auf das Grundstück und das geplante Haus entrichten, wenn der Verkäufer und die Baufirma zu einer Firma gehörten. Oft trennten der Grundstückseigentümer und der Bauunternehmer „künstlich“ den im Ursprung einheitlichen Vertrag und verschafften sich so Spielräume zur Steueroptimierung. Mit dem Urteil wird die Rechtslage jedoch unsicherer als sie eh schon war und „fördert Willkür“. So Hendrick Mielke – Steuerfachanwalt in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Der BFH sieht es nicht als erforderlich an, dass der Grundstückverkäufer und der Bauunternehmer vor dem Verkauf in irgendeiner Weise miteinander Absprache halten. So kann der Verkäufer dem Bauunternehmer das Grundstück nicht einmal für Planungs- und Angebotserstellungszwecke zur Verfügung stellen, ehe der Bauherr es gekauft hat. Das gilt, selbst wenn der Bauherr den Bauunternehmer unabhängig engagiert und ihn vertraglich verpflichtet hat, sich mit der Planung des Hauses auf dem zu erwerbenden Grundstück vor dem Kauf zu befassen. Der Fachanwalt Mielke empfiehlt eine gegen-ständlich-zeitliche Trennung. Dem „einheitlichen Erwerbsgegenstand“ können Sie wohl nur entgehen, wenn Sie Grundstückserwerb (zuerst kaufen) mit Karenzfrist zeitlich von der Bauwerksplanung trennen.

Fazit: Ob diese Lösung in der Praxis sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. Ist ihre Objektplanung vor Erwerb des Grundstücks fortgeschritten, sollten Sie eine höhere Grunderwerbssteuer einplanen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang