Zinseinnahmen besser absetzbar
Als Rentner müssen Sie Zinsen nicht wie sonstige Einnahmen versteuern. Das besagt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des BFH.
Zinseinnahmen auch von Rentnern unterliegen der günstigeren Abgeltungsteuer, entschied der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 9. Juni 2015 (Az.: VIII R 18/12). Bislang galt für Rentner: Zinsen aus Rentennachzahlungen besteuert das Finanzamt genauso wie die Rente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils richtete sich danach, in welchem Jahr der Steuerpflichtige in Rente gegangen ist. Begann die Rente beispielsweise 2005, war die Hälfte der Zinsen steuerpflichtig. Die BFH-Richter widersprachen in ihrem Urteil der Auffassung der Finanzverwaltung. Sie ordneten Zinseinnahmen aus Rentennachzahlungen den Kapitaleinkünften zu und nicht wie die Verwaltung den Renteneinkünften. Dabei können Sie als Rentner auch den Sparerpauschbetrag steuermindernd einsetzen. Im konkreten Fall blieben dadurch die Zinseinkünfte aus einer Rentennachzahlung komplett steuerfrei. Zusätzlich kann die Steuer auf Zinsen aus Nachzahlungen durch den Altersentlastungsbetrag um bis zu 1.900 Euro verringert werden.
Fazit: Wir gehen davon aus, dass die Abgeltungsteuer nach der nächsten Bundestagswahl Geschichte ist. Solange es sie aber noch gibt, bietet das Urteil Rentnern neue Möglichkeiten, steuerlich von ihr zu profitieren.