Bei Darlehen zwischen sich Nahestehenden wird keine Abgeltungsteuer für Zinseinnahmen fällig. Es sei denn, ein Partner ist von dem anderen vollständig abhängig. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der „beherrschten“ Person aufgrund eines absoluten Abhängigkeitsverhältnisses kein eigener Entscheidungsspielraum mehr verbleibt. Als nahestehend gelten steuerlich nicht nur Ehegatten. Hält der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich stand, gilt die Regelung beispielsweise auch für Kredite an Kinder oder Enkel.
Konkret: Finanziert jemand seinem finanziell unabhängigen Ehegatten den Kauf einer Immobilie, muss er für die vom Partner an ihn gezahlten Zinsen keine Abgeltungsteuer zahlen. Muss der Fiskus jedoch annehmen, dass der Kreditnehmer voll vom Kreditgeber abhängig ist, muss der die Zinseinnahmen auch voll versteuern, so der BFH (Urteil vom 28.1.2015, Az. VIII R 8/14).
Fazit: In Zeiten von Mini-Zinsen kann die Darlehensvergabe innerhalb der Familie eine interessante Gestaltungsoption sein. Wer Kredit an von ihm unabhängige Personen vergibt, kann so höhere Zinsen als bei der Geldanlage bei einer Bank kassieren – und zwar ohne Abgeltungsteuer zu zahlen.