Steuerrückerstattung für Energieversorger
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Und das zur Freude der Energieversorger. Denn diese können nun mit einer Steuerrückerstattung in Milliardenhöhe rechnen.
Die Versorger-Aktien feiern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die von 2011 bis 2016 kassierte Steuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und somit nichtig ist.
Die Energieversorger dürfen nun mit einer Steuerrückerstattungen in Milliardenhöhe rechnen. Analystenschätzungen gehen von einer Rückzahlung von rund 2,5 Mrd. Euro für E.ON und etwa 1,7 Mrd. Euro für RWE aus. Mit dem Geld könnten die Stromkonzerne Schulden abbauen oder Sonderzahlungen an die leidgeprüften Aktionäre ausschütten.
Die Kurse beider Unternehmen kletterten prompt um jeweils mehr als 6%. Ob und in welcher Höhe Steuern zurück erstattet werden, bleibt abzuwarten. Analyst Emmanuel Retif vom Investmenthaus Raymond James weist darauf hin, dass eine komplette Steuerrückzahlung unwahrscheinlich sei. Alternativ müssten die Konzerne eventuell die Lagerung und Entsorgung der Brennelemente zahlen. Insofern öffne das Urteil die Tür für langwierige Verhandlungen mit der Bundesregierung.
Empfehlung: Wer investiert ist, sichert die Gewinne nun ab. Der StoppLoss wird auf 7,40 Euro für E.ON und 16,30 Euro für RWE angehoben.