Stundung hat Tücken
Rechnen Sie sorgfältig, ob Sie sich Erbschaftssteuerschulden stunden lassen (FB vom 16.12.2013).
Rechnen Sie sorgfältig, ob Sie sich Erbschaftssteuerschulden stunden lassen (FB vom 16.12.2013). Diese Möglichkeit hat der Bundesfinanzhof geschaffen (Urteil vom 21.11.2013; Az.: II B 46/13). Sie ist eine Zwischenlösung, solange die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuausgestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer noch nicht vorliegt. Pro Monat müssen Sie mit 0,5% Zinsen rechnen, wenn der Entscheid doch bestandskräftig wird. Deshalb rechnet sich eine Stundung nur, wenn Sie als Erbe oder Beschenkter für einen Kredit mehr als 6% Zinsen pro Jahr (0,5% pro Monat) zahlen müssen.
Fazit: Die Stundung rechnet sich nur bei (unüblich) hohen Kreditkosten.