Unterstellmöglichkeit für Elektromobil
Wohnungsmiteigentümer entscheiden über bauliche Veränderungen mit.
Wohnungsmiteigentümer entscheiden über bauliche Veränderungen stets mit. Deshalb können Sie bei Fehlen ausreichender Informationen die Zustimmung verweigern. Das entschied das Landgericht Bremen, Urteil vom 7. Oktober 2016, Az. 4 S 250/15.
Im konkreten Fall wollte ein Gehbehinderter eine Unterstellmöglichkeit für sein Elektromobil auf Gemeinschaftseigentum. Dazu benötigte er einen Anschluss an die Stromversorgung. Für das Gericht war dies zunächst eine bauliche Veränderung, die gemäß § 22 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) von der Gemeinschaft zu billigen sei. Es machte aber auch Vorgaben, welche konkreten Informationen für die Entscheidung zu liefern sind. Diese sind umfangreich:
- Was baulich verändert werden soll, muss so beschrieben werden, dass das Ausmaß der Veränderung erkennbar wird
- Wie die Veränderung in welcher Zeit mit welchen Beeinträchtigungen durchgeführt wird
- Die Lage des Aufstellungsortes der Parkbox mit Angaben zum Modell, Material, Größe und Farbe
- Der Verlauf der Stromtrasse
- Kostenumlageregeln, nicht nur für den Einbau, sondern auch für Folgekosten wie Unterhaltung, Instandhaltung, Versicherung, Strom, Kosten eines eventuellen Rückbaus
Fazit: Das Urteil wird künftig auch für die Unterstellmöglichkeiten für Elektroautos herangezogen werden können. Investoren wie Eigentümer sollten den Pflichtenkatalog kennen.