Abhängig oder unabhängig – das ist derzeit die Frage in den Vorstandsetagen der Banken. Es geht darum, wie sie sich mit Inkrafttreten der Finanzmarkt-Regulierungsrichtlinie MiFid II in der Vermögensverwaltung positionieren. Noch knapp eineinhalb Jahre sind Zeit, darüber nachzudenken. Die Richtlinie tritt ab dem 3. Januar 2017 in Kraft.
Bei der abhängigen Beratung darf eine Bank weiterhin Provisionen von Dritten kassieren. Sie kann zudem vertraglich regeln, dass sie diese einbehalten darf. Allerdings müssen diese Zuwendungen dem Kunden komplett individuell offengelegt werden. Dritte, das sind Kapitalanlagegesellschaften, die Finanzprodukte wie bspw. Fonds herstellen und diese über die Banken als Vertriebsapparat verkaufen. Dafür bezahlen sie den Banken und auch freien Vermögensverwaltern Geld.
Das führt zu falschen Anreizen. Denn je mehr eine Bank von einem Produkt abnimmt und in Kundendepots legt, desto interessanter die Provision. Am Ende steckt der Berater bei der Portfoliogestaltung im Zwiespalt: Nimmt er das aus seiner Sicht beste Produkt für den Kunden oder lieber doch das drittbeste, das aber dafür einen höheren Provisionsertrag bringt? Haarig wird die Sache dann, wenn die Bank dem Berater auch noch entsprechende finanzielle Anreize durch eine wie auch immer ausgestaltete Provisionsbeteiligung verspricht.
Klassifiziert sich eine Bank als unabhängig, darf sie künftig im Prinzip keine Provisionen und Zuwendungen von Dritten mehr annehmen. Nur in bestimmten Fällen ist ihr das noch erlaubt. Doch muss sie diese dann an den Kunden vollständig auskehren. Einfach ausprobieren, was beim Kunden besser ankommt, ist keine Strategie. Das Problem aus Bankensicht: Es ist noch nicht heraus, ob, wann und wie oft man den Status wechseln darf. Und: Am Ende geht es um geschickte Vermarktung und pfiffigen Verkauf. Deshalb fragen sich die Anbieter: Stellt die unabhängige Beratung tatsächlich aus Kundensicht einen ausreichenden Mehrwert dar, so dass man am Ende neue Kunden damit anlockt? Wie viele verliert man an die unabhängige Konkurrenz? Verzichtet man bewusst auf den einen oder anderen, hat dafür aber den Provisionsertrag?
Der Markt ist noch unentschlossen. Die UBS Deutschland will sich voraussichtlich im Oktober entscheiden. Berenberg möchte sich dazu noch nicht äußern. Auch bei Commerzbank und Deutsche Asset & Wealth Management stehen die Entscheidungen noch aus. Überlegungen gehen auch dahin, Tochtergesellschaften mit unterschiedlichen Konzepten „laufen zu lassen“.
Fazit: MiFid II lässt Hintertürchen offen, um den Anleger weiterhin zweimal zur Kasse zu bitten: über die Gebühr für die Vermögensverwaltung und über Provisionen. Lassen Sie sich das Gebührenmodell genau erklären. Die Pflicht zur Offenlegung der Provisionen verschafft dafür den Ansatzpunkt.