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Monitoring „Trusted Wealth Manager“

Vermögensverwaltung: 72 sind vertrauenswürdig

Seit Anfang des Jahres läuft das Vertrauens-Monitoring der Private Banking Prüfinstanz Trusted Wealth Manager. Jetzt liegen Ergebnisse vor.
Laut Fairness-Monitoring der Private Banking Prüfinstanz (www.pruefinstanz.de) „Trusted Wealth Manager“ verdienen bisher 72 Vermögensverwalter das Signet „vertrauenswürdig“. Dazu zählen Banken, Vermögensverwalter und Family Offices. Rechnet man die Niederlassungen heraus, sind es 17. Seit Januar dieses Jahres beobachten wir in fünf Segmenten, ob Informationen vorliegen, die auf ein unfaires Verhalten von Vermögensverwaltern gegen ihre Kunden hindeuten und bewerten diese Informationen. 792 Häuser einschließlich ihrer Niederlassungen stehen aktuell unter laufender Beobachtung (http://tinyurl.com/hmrbmnh). Ständig eingesehen werden öffentlich zugängliche Quellen (Pressedienste, Medien). Wir greifen auf Informationen von Fachanwälten zu, insbesondere der acht Kanzleien, die unseren Beirat (www.pruefinstanz.de/Reiter „Trusted Wealth Manager“/Partner) stellen. Wir fordern Kunden und Mitarbeiter auf, uns vertraulich über entsprechende Fälle zu informieren. Und wir bitten die einzelnen Anbieter um eine Selbstauskunft. Als unfair werten wir insbesondere Fälle nachweislich unzureichender Beratung, die zu Produktfehlkäufen führen. Dazu gehört aber auch das nachgewiesene Verschweigen von Provisionseigeninteressen eines Anbieters bei der Produktauswahl. Um die Fälle abzuklären, greifen wir auf Urteile zu, treten mit den Anbietern und den Kundenanwälten in Kontakt. Viele juristisch verfolgte Fälle liegen oftmals ein Jahrzehnt oder länger zurück. Daher legen wir besonderen Wert auf die Auskunft, ob und wie ein betroffener Anbieter personelle und strukturelle Konsequenzen im Beratungsprozess gezogen hat und lassen uns diese genau erläutern. Sind die Ausführungen stimmig und passen sie zu unseren Beobachtungen in unseren alljährlichen Banktests (TOPs), schalten wir die Vertrauensampel dennoch auf Grün, auch wenn beispielsweise ein aktuelles Gerichtsurteil nachteilig für den Anbieter ausfällt. Wo wir keine oder nur unzureichende Auskunft erhalten, stellen wir die Ampel auf Gelb bzw. Rot. Die meisten Anbieter scheitern für den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit an der Selbstauskunft. Hier haben wir Fragen gestellt wie „Haben Sie in den letzten drei Jahren Verfahren mit Kunden geführt?“ oder „Stellen Sie Kundenzufriedenheitsumfragen an?“ Oder „Wie viele Beschwerden kommen auf 100 Kunden?“. In 91 Fällen haben wir dazu eine konkrete Antwort bekommen. Sechs Anbieter sind demnach aktuell in Verfahren mit Kunden verstrickt oder haben sich in den letzten drei Jahren juristisch mit Kunden auseinandergesetzt. Wohlgemerkt: Das sind diejenigen, die dies in einer Selbstauskunft bekanntgeben. Das ist mutig. Und es schafft auch Klarheit für Kunden, wie ein Anbieter mit solchen Fällen umgeht: transparent. Daneben sind uns Fälle zu etlichen Häusern bekannt geworden, die eine Selbstauskunft ablehnen. Drei Häuser sagen, dass sie sich in der Mehrzahl der Fälle außergerichtlich mit den Kunden geeinigt hätten bzw. eine solche Einigung anstrebten. In 52 Niederlassungen gehören regelmäßige Kundenzufriedenheitsumfragen zum regelmäßigen Standard. In 34 Fällen werden die Ergebnisse veröffentlicht. In der Regel, so die Selbstauskünfte, kommen weniger als 5 Beschwerden auf 100 Kunden.

Fazit: Der Trusted Wealth Manager strebt eine möglichst umfassende Spiegelung der Verhältnisse im Sektor Private Banking an. Je mehr Informationen auch von Kunden und Mitarbeitern erfolgen, desto aussagekräftiger wird unser Monitoring.

Hinweis: Wer konkrete Hinweise geben will, meldet sich bei FUCHS-Chefredakteur Ralf Vielhaber (ralf.vielhaber@fuchsbriefe.de). Wir legen Wert auf Transparenz, wie unsere Beurteilungen zustande kommen. Daher kommentieren wir jeden Vorfall unter Wahrung der Persönlichkeitsinteressen eines betroffenen Kunden.

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