Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1697
Untervermietung

Widerspruch bei Familie möglich

Eine Untervermieterlaubnis für die gesamte Wohnung können Vermieter verweigern. Das gilt auch bei Lebenspartnern oder Familienangehörigen des Hauptmieters.
Für die Untervermietung von Wohnungen gibt es eine Detailregelung, auf die ein neues Urteil hinweist. Demnach ist die Zustimmung des Vermieters weiterhin für jede Untervermietung erforderlich. Zudem gilt, dass Vermieter diese laut § 553 BGB bspw. dann nicht verweigern können, wenn ein enger Familienangehöriger oder ein Lebenspartner des Hauptmieters in einen Teil der Wohnung einziehen soll. Der Hauptmieter muss dann aber auf jeden Fall in der Wohnung präsent sein und dies auch durch die Zimmernutzung belegen können. So entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (Urteil vom 26. Januar 2017, Az. 21 C 55/16). Es gibt für Vermieter ein Verweigerungsrecht für Untervermietungen. Das besteht dann, wenn die gesamte Wohnung untervermietet werden soll – und das gilt auch bei Lebenspartnern oder Familienangehörigen des Hauptmieters. Hält sich der Mieter nicht daran, dürfen Vermieter auch fristlos kündigen.

Fehlendes Nutzungsinteresse begründet Kündigungsrecht

Die Begründung für dieses Urteil stellt auf das Nutzungsinteresse des Hauptmieters ab. Denn eine Untervermietung setzt laut Gericht ein gewisses Interesse des Mieters an der Aufrechterhaltung der Sachherrschaft über die Wohnung und ihren Behalt voraus. Daran fehle es aber regelmäßig, wenn der Mieter Dritten den Gebrauch des Mietobjekts vollständig überlässt und kein Interesse an der Mitbenutzung besteht. Ausnahme: Eine berufliche oder krankheitsbedingte Abwesenheit.

Fazit: Untervermietungen können untersagt werden, wenn der Hauptmieter kein offensichtliches Nutzungsinteresse mehr an der Wohnung hat.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
Zum Seitenanfang