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Beschaffungsamt und Bitkom erweitern Anforderungskatalog

Verschärfte Pflichten für Bieter

Wenn Sie Aufträge bei Öffentlichen platzieren wollen, müssen Sie Vorbereitungszeit einplanen. Zum 7. Mai haben Bundesbeschaffungsamt und Digitalverband Bitkom die Einkaufsbedingungen für sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen verschärft. Wir geben Ihnen den kompletten Anforderungskatalog.

Die Bedingungen für den Erhalt öffentlicher Aufträge werden immer aufwändiger. Gerade haben Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und Digitalverband Bitkom die Einkaufsbedingungen für sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen verschärft. Jetzt gelten zusätzliche Standards zum Arbeitsschutz, bei der Verwendung von chemischen Stoffen, zu Mindestlöhnen, zur Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit und zur sozialen Sicherheit.

Was müssen Sie tun?

Die aktualisierte Verpflichtungserklärung verschärft auch die Nachweisanforderungen. Ab einem Wert von 50 Mio. Euro bzw. bei losweiser Vergabe ab 25 Mio. Euro pro Los müssen Sie Ross und Reiter nennen und z. B. anhand einer Dokumentation lückenlos belegen können, wie Arbeits- und Sozialstandards gesichert werden. Es gibt eine ganze Reihe anderer nicht trivialer Anforderungen.

Kontrollbesuch möglich

Sie müssen auch mit Checks rechnen. Staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen können sich durch vorzulegende Audit-Nachweise oder sonstige Unterlagen und durch Besuch von Produktionsstätten von der tatsächlichen Einhaltung der Standards überzeugen.

Weitere Informationen

http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_ILO_BeschA_Bitkom_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Fazit

Wenn Sie Aufträge bei den Öffentlichen platzieren wollen, müssen Sie ausreichend Zeit zur Vorbereitung einplanen. Stellen Sie einen Mitarbeiter ab, der sich ins Operative einarbeitet. Das Thema an sich ist aber Chefsache! Und: Sie müssen die einzuhaltenden Standards den Beschäftigten vor Ort bekannt machen.

Hinweis: Hier finden Sie die Erklärung (11 Seiten) mit allen Darlegungspflichten: https://tinyurl.com/y6m9whe5

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