Verschenktes Haus bringt keine Steuervorteile
Wenn Eltern ihre Immobilie umfassend renovieren, um sie ihrem Sohn und Schwiegertochter zu schenken, können sie den Fiskus nicht an den Kosten des Umbaus beteiligen. Da hilft es auch nicht, das Haus vorübergehend an den Nachwuchs unbefristet zu vermieten. Das entschied das Finanzgericht (FG) in Hannover.
Das Finanzamt erkannte zunächst die Kosten der Umbauten abzüglich der Mieteinnahmen als Verluste aus Vermietung an, insgesamt einen stolzen Betrag von 450.000 Euro. Die Eltern konnten diese Verluste mit anderen Einkünften so verrechnen, dass sich ihre Steuerlast deutlich verringerte.
Kein nachhaltiges Gewinninteresse
Das Steuersparmodell funktionierte allerdings so lange, bis das Finanzamt von der Schenkung erfuhr. Es korrigierte rückwirkend drei Steuerbescheide und verlangte Steuern nach.
Denn: Es fehlte dem Steuerzahler von vorneherein an der Absicht, einen Gewinn mit der Immobilie zu erzielen. Damit gab es keinen Grund mehr, die Investition steuerlich zu unterstützen. Der Ex-Immobilienbesitzer habe nicht nachweisen können, dass die Absicht bestand, nachhaltig einen Gewinn zu erzielen.
Fazit: Die Kosten für den Umbau bei einem Haus sind steuerlich nicht abzusetzen, wenn die Immobilie anschließend verschenkt wird.
Urteil: FG Hannover vom 20.2.2020, Az.: 9 K 112/18