Verschenktes Haus bringt keine Steuervorteile
Die steuerliche Förderung von privaten Investitionen in Häuser ist eine gute Sache. Wird die Immobilie allerdings nur deshalb aufgehübscht, um sie für eine Schenkung an die Kinder vorzubereiten, spielt das Finanzamt nicht mit. Es fehlt in diesem Fall an einer entscheidenden Absicht.
Wenn Eltern ihre Immobilie umfassend renovieren, um sie ihrem Sohn und Schwiegertochter zu schenken, können sie den Fiskus nicht an den Kosten des Umbaus beteiligen.
Da hilft es auch nicht, das Haus vorübergehend an den Nachwuchs unbefristet zu vermieten. Das entschied das Finanzgericht (FG) in Hannover.