Verschönertes Treppenhaus ist ‚sozialadäquat’
Treppenhaus: Pflanzen-Deko ist zulässig
Ein Wohnungseigentümer darf das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung für die Eigentümer liegt dadurch nicht vor. Das entschied das Landgericht (LG) Frankfurt.
Urteil: LG Frankfurt vom 14.3.2019, Az.: 2-13 S 94/18