Verwahrlösung, Emissionsplattform und Rechtsbeistand bei der Token-Emission
Erst der Rechtsrahmen, dann der technische Rahmen – fehlt noch die Frage nach der Verwahrstelle Ihres Tokens. Dann wäre der nächste Schritt erledigt und die Begebung einer eigenen Anleihe – zumindest schon mal theoretisch – beinahe abgeschlossen. Dann geht es noch darum, wer Sie rechtlich qualifiziert berät …
Im 4. Schritt zur Begebung einer Unternehmensanleihe auf der Blockchain geht es um die Verwahrung der Token. Wie und wo soll diese erfolgen? Die Auswahl ist nicht lapidar. Denn es geht im Wortsinn um alles oder nichts.
Der Grund: Wer die privaten Zugangsschlüssel (Private-Keys) besitzt,