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Lärmattacken im Mietshaus

Viel Lärm um Nichts?

Das gibt es gar nicht selten: Ein Mieter tyrannisiert die Hausgemeinschaft durch permanente Ruhestörungen. Aber: Darf der Vermieter deshalb kündigen? Diese Frage wurde jetzt am Amtsgericht München verhandelt.

Der Vermieter kann einem Mieter kündigen, wenn dieser durch permanente Ruhestörungen die Mitbewohner tyrannisiert. Das bestätigte jetzt das Amtsgericht München.

Dazu muss es allerdings auch ganz schön „rund gehen“. In vier Monaten hat ein Ehepaar 28mal bis zu viermal jeweils zwischen 13.20 und 6.10 Uhr durch lautes Knallen mit Bodenvibrationen unzumutbare Belästigungen für die Nachbarn verursacht. Der unter dem Mieter wohnende Mitbewohner beschrieb das Geräusch, wie wenn jemand Hanteln auf den Boden fallen lässt.

Räumung völlig angemessen

Der Hauseigentümer kündigte deshalb dem Mieter fristlos. Das Amtsgericht befragte sieben Nachbarn und den Hausverwalter. Danach bestätigte es die Kündigung und verfügte die Räumung der Wohnung.

Fazit: Die Fortsetzung des Mietvertragsverhältnisses ist für den Eigentümer durch die nachhaltigen, absichtlichen Lärmattacken und der Störung des Hausfriedens unzumutbar.

Urteil: AG München vom 18.1.2019, Az.: 417 C 12146/18

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