Wann Vorsorgeaufwendungen nicht abzugsfähig sind
Gerade freiberufliche Unternehmer wechseln gerne aus Kostengründen zu sog. Solidarvereinen. Diese unterliegen gewöhnlich nicht der Versicherungsaufsicht. Das hat steuerlich Tücken.
Bei der Einkommensteuer sind Vorsorgeaufwendungen, z.B. Krankenversicherungsbeiträge in bestimmtem Umfang als sog. Sonderausgaben abzugsfähig. Das gilt aber nur eingeschränkt für Beiträge