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Fördern und Fordern durch den Staat

Was das Steuerjahr 2020 Unternehmern bringt

Das Jahressteuergesetz 2019 enthält zahlreiche Neuregelungen. Viele davon treten ab 2020 in Kraft. Ein Blick auf die wesentlichen Änderungen für Unternehmer.
Das Jahressteuergesetz 2019 enthält zahlreiche Neuregelungen. Viele davon treten ab 2020 in Kraft. Ein Blick auf die wesentlichen Änderungen:

Im Mittelpunkt steht die Förderung der Elektromobilität (FB vom 7.11.). Für elektrische Lieferfahrzeuge führt die Regierung eine Sonderabschreibung von 50% im Jahr der Anschaffung ein.

Forschungsförderung beschlossen

Die steuerliche Forschungsförderung für KMU ist beschlossene Sache. Mit der Zulage sollen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) motiviert werden, mehr in Forschung und Entwicklungstätigkeiten zu investieren.

Ab 2020 sollen energetische Sanierungen steuerlich gefördert werden.

Steuergestaltungen müssen nun angezeigt werden

Bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen gilt Anzeigepflicht. Es drohen immerhin Bußgelder bis zu 25.000 Euro bei Verstoß. Für betroffene Unternehmen wird ein hoher Bürokratieaufwand erwartet. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Mit § 7b Einkommensteuergesetz wird eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt.

Unterhaltspflichten kosten mehr

Wichtig für alle, die Unterhalt zahlen: Ab 1.1.2020 gilt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ mit erhöhten Bedarfssätzen. Hier geht's zum Download.

Fazit: Unternehmen können mit größeren Erleichterungen erst im Wahljahr 2021 rechnen.

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