Weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ihre Hilfsmaßnahmen wegen der Coronakrise ausgeweitet. FUCHSBRIEFE fassen für Sie überblicksartig zusammen, was Sie wo und wie erhalten können.
Zuschüsse für Kleinunternehmen
Neu sind Zuschüsse für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige freier Berufe. Insgesamt werden 50 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Das Programm soll drei bis fünf Monate lang laufen. Kleinstbetriebe bis zu fünf Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis 15.000 Euro Einmalzahlung. Damit soll die wirtschaftliche Existenz gesichert werden.
Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen muss nach dem 11.3. eingetreten sein. Die Kumulierung mit anderen Beihilfen ist möglich. Der Zuschuss muss versteuert werden. Der Antragsteller muss beim Antrag versichern, dass eine Existenzbedrohung bzw. ein Liquiditätsengpass vorliegt. Die Anträge werden im jeweiligen Bundesland des Unternehmers gestellt. Meist bei den jeweiligen Förderbanken, bisweilen aber auch bei anderen Stellen.
Hier die Webadressen für alle Bundesländer:
Baden-Württemberg, Antragstellung schon möglich
Bayern, Antragstellung schon möglich
Berlin, Anträge ab 27.3., 12 Uhr
Brandenburg, Antragstellung schon möglich
Bremen, Antragstellung schon möglich
Hamburg, Anträge in den kommenden Tagen möglich
Hessen, Anträge in den nächsten Tagen möglich
Mecklenburg-Vorpommern, Anträge ab 1.4.
Niedersachsen, Anträge in den nächsten Tagen möglich
Nordrhein-Westfalen, Anträge ab 27.3.
Rheinland-Pfalz, Anträge ab nächste Woche
Saarland, Anträge in den nächsten Tagen
Sachsen, Anträge in den nächsten Tagen
Sachsen-Anhalt, Anträge in den nächsten Tagen
Schleswig-Holstein, Anträge in den nächsten Tagen
Thüringen, Antragstellung schon möglich
KfW-Kredite werden günstiger
Die Kredite der KfW wurden für Unternehmen günstiger. Der Antrag verläuft wie bisher über die Hausbank. Die Banken bieten Informationen dazu auf ihrer Homepage, teilweise mit Antragsformularen. Bei kleinen Unternehmen bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 250 Beschäftigten übernimmt die KfW nun 90% des Kreditrisikos, die Hausbank muss nur noch 10% übernehmen. Die Zinsen liegen nun bei 1% bis 1,46% p.a. für kleine und mittlere und 2% bis 2,12% für größere Unternehmen. Die bisherige Zinsstaffelung nach Risikoklassen entfällt.
Rettungsschirm für Unternehmen
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist ein Rettungsschirm für Unternehmen. Diese sollten zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro, mehr als 50 Mio. Umsatzerlöse und mehr als 249 Mitarbeiter. Allerdings hilft der Fonds auch systemrelevanten kleineren Unternehmen. Das ist nicht genau definiert, vermutlich sind etwa Zulieferer wichtiger Teile gemeint oder Unternehmen, die in ihrer Region eine zentrale Rolle als Arbeitgeber spielen. Hinzu kommen kleine Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur. Der Fonds hat ein Volumen von 600 Mrd. Euro. Er soll Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und die Kapitalbasis der Unternehmen stärken. Außerdem soll der Fonds direkte Beteiligungen an Unternehmen erwerben und so einen Ausverkauf der deutschen Industrie verhindern. Die Anträge auf Hilfe sollen direkt bei dem noch einzurichtenden Fonds gestellt werden. Er soll zunächst bis Ende 2021 aktiv sein.
Fazit: Falls Ihr Unternehmen von der Coronakrise betroffen ist, sollten sie nicht zögern, Hilfe anzunehmen.
Hinweis: Eine Liste mit den Webadressen der zuständigen Landesstellen für die Zuschüsse finden Sie auf unserer Webseite www.fuchsbriefe.de.