Wenn das Börsengeschäft in die Binsen geht ...
Ein Steuerfall den Privatanleger kennen sollten: Ein Aktionär verkauft mit Verlust gegen ein geringes Entgelt Aktien an einen fremden Dritten. Das Finanzamt wollte im Einkommenssteuerbescheid diese Verluste nicht berücksichtigen. Mit recht?
Eine Veräußerung liegt im Bereich der privaten Kapitaleinkünfte auch vor, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös nur sehr geringfügig ist.