Wenn Europa Buchgewinne besteuert: So trifft es Währungs- und Zinsgewinne
Die Niederlange besprechen im Parlament ein Gesetz, dass die Besteuerung fiktiver Buchgewinne zur Folge hat. Auch Währungs- und Zinsgewinne wären betroffen. Und es ist davon auszugehen, dass das Beispiel in Europa Schule macht. In Deutschland wird längst – auch bei CDU/CSU – über die Besteuerung von Kapitalerträgen diskutiert. Für die private Vorsorge wäre das ein Desaster. Was das für Unternehmer und Anleger zur Folge hätte, erläutern FUCHS-DEVISEN.
Was wäre, wenn Europa ab 2028 Buchgewinne besteuert? Das ist nicht ausgeschlossen. Die Niederlande liefern die Vorlage. Unternehmer und Anleger sind auch sofort betroffen, wenn sie Teile ihres Vermögens in Fremdwährungen halten. Aber natürlich auch, sofern Sie fiktive Zinsgewinne erwirtschaften. Die Folgen können krass sein.
Beispiele: In den Niederlanden ist ein Satz von 36 Prozent geplant. Der Freibetrag liegt bei 1.800 Euro pro Person. Verluste werden unbegrenzt vorgetragen, aber erst ab 500 Euro. Geplanter Start ist 2028.
Regeln in Kürze
Die Finanzverwaltung rechnet Mark to Market. Das bedeutet