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Optimieren Sie Ihre Importkosten: Wer zahlt Zölle und wie die neue Zoll-App hilft

Wer für die Zollkosten bei internationalen Lieferungen haftet

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Vielen Unternehmen ist nicht klar, wer US-Strafzölle zu zahlen hat. Und man fragt, ob sich "Force Majeure" heranziehen lässt. Wir klären auf und stellen Ihnen die neue Zoll-App vor.
Vielen Unternehmen ist nicht klar, wer US-Strafzölle zu zahlen hat. Grundsätzlich liegt die rechtliche Verpflichtung zur Importmachung beim eingetragenen Importeur - außer die Vertragsparteien haben die Incoterms® DDP vereinbart (Delivered Duty Paid = "geliefert, verzollt"). Laut IHK und europe enterprise network (EU) hat der Verkäufer auch die Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr im Zielland zu tragen. Diese Klausel sollte daher aus Verkäufersicht nicht verwendet werden.

Viele Verträge enthalten zudem „Force Majeure“-Klauseln in diversen Ausprägungen und Varianten. Wichtig: Höhere Kosten für die Lieferung von Waren aufgrund von Zöllen reichen in der Regel nicht (allein) aus, um höhere Gewalt geltend zu machen - es sei denn, die vertragliche Klausel über höhere Gewalt oder eine andere Bestimmung deckt ausdrücklich „wirtschaftliche Härten“, „extreme Preisschwankungen“ oder sogar „Zölle” ab.

Neu: Zoll-App

Unternehmen können für die Zollanmeldung von Post- und Kuriersendungen bis zu einem Wert von 150 Euro nun auch die Zoll-App nutzen. Die wird von der Zollverwaltung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Privatpersonen können via eZOLL-App Geschenksendungen bis einem Wert von 45 Euro anmelden.

Zollrelevante Daten werden mittels Fotoaufnahme oder durch das Importieren z.B. einer handelsüblichen Rechnung automatisiert in die Zollanmeldung übernommen. Die Warenbeschreibung ist Grundlage für die KI-gestützte Ermittlung der passenden Warennummer aus dem Zolltarif. Sie können Daten auch manuell eingeben. Bezahlung: elektronisch via ePayBL (ePayment-Plattform von Bund und Ländern) z.B. via Kreditkarte). Die eZOLL-App kann aber nur genutzt werden, wenn die Sendung durch die Deutsche Post an das für den Wohnort des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet worden ist und der Empfänger darüber schriftlich informiert wurde. Alternativ kann z.B. die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) oder die Internetzollanmeldung Einfuhr (IZA) abgegeben werden.

Fazit: Mittelständische Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Verträge klar regeln, wer die Verantwortung für US-Strafzölle trägt, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Die Vereinbarung von Incoterms® DDP ist aus Verkäufersicht kritisch zu prüfen. Zudem sollten „Force Majeure“-Klauseln überprüft werden, um festzustellen, ob sie wirtschaftliche Härten wie Zölle abdecken.

Empfehlung: Nutzen Sie die kostenfreie Zoll-App für eine effiziente Zollabwicklung bei kleineren Sendungen.

Zoll-App

https://www.zoll.de/DE/Service/Apps/eZOLL/ezoll_node.html


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