Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3286
Erbschaftsteuer auf eines beim Tod des Beschwerten fälliges Vermächtnis

Wer stirbt zuerst?

Testament. © Gina Sanders / fotolia.com
Immer wieder werfen komplizierte Familienkonstellationen Fragen beim Erbrecht auf. Und so makaber es klingen mag - in einem aktuellen Fall war maßgeblich die Frage relevant, in welcher Reihenfolge die Personen verstorben sind.

Der Erblasser kann in seinem Testament Erben bestimmen, aber auch anderen Personen durch ein sog. Vermächtnis Vermögen zukommen lassen. Kompliziert wird es dann, wenn es ein unerwarteter Todesfall die beabsichtigte Erbreihenfolge durcheinanderbringt, wie ein aktueller Fall zeigt.

In einem vom BFH entschiedenen Fall bestimmte der Erblasser seine Ehefrau zur Alleinerbin. Zudem vermachte er ein Hausgrundstück an seinen Neffen. Das Vermächtnis sollte beim Tod des Erblassers anfallen, die Übergabe und Übereignung konnte der Neffe als Vermächtnisnehmer aber erst beim Tod der Ehefrau verlangen. Sollte der Neffe vorher sterben, sollten seine Kinder die Immobilie erhalten. 

Der zu früh verstorbene Neffe

Zuerst starb der Erblasser, dann der Neffe im Jahr 2011 und erst danach im Jahr 2012 die Ehefrau des Erblassers. Erst danach wurde den Kindern des Neffen in Erfüllung des Vermächtnisses die Immobilie zu je ½ übertragen. Das Finanzamt war der Auffassung, für die Erbschaftsteuer komme es auf das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder des Neffen zur Ehefrau des Erblassers oder wahlweise zum Erblasser selbst an. Es sei daher die ungünstigere erbschaftsteuerliche Steuerklasse III mit einem entsprechend niedrigeren Freibetrag anzuwenden. 

Die Kinder sahen das gänzlich anders. Sie waren der Auffassung, es komme auf ihr Verwandtschaftsverhältnis zu ihrem Vater, dem Neffen des Erblassers an. Daher sei die wesentliche günstigere Steuerklasse I anzuwenden, verbunden mit dem viel höheren Steuerfreibetrag für die Steuerklasse I. 

Die Kinder erbten nicht direkt vom Vater

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Im Urteilsfall wurde das Vermächtnis erst mit dem Tod der Ehefrau des Erblassers, und damit nach dem Tod des Neffen als Vermächtnisnehmer, fällig. Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer, hier der Neffe, vor Fälligkeit des Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer, hier die Kinder des Neffen im erbschaftsteuerlichen Sinne ebenfalls vom Beschwerten, hier dem Erblasser oder wahlweise seiner Ehefrau, und nicht vom erstberufenen Vermächtnisnehmer (hier: Neffe). Für das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder des Neffen zum Erblasser bzw. zu dessen Ehefrau ist aber gleichermaßen die Steuerklasse III maßgeblich.

Fazit: Da die Kinder erst nach dem Tod der Ehefrau erbten, war das Familienverhältnis zu ihr maßgeblich relevant.

Urteil: Urteil II R 2/20

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Investmentkompetenz im Faktencheck: Neue Bank überzeugt mit Zahlen

Starke Zahlen, schwaches Storytelling

Erstellt mit Canva
Die Neue Bank punktet mit Preis-gekröntem Fonds, klarer Nachhaltigkeitsstruktur und flexibler Liquiditätssteuerung. In der Jury blieb dennoch ein ambivalenter Eindruck: Investmentkompetenz ja – aber bitte besser erzählen! Worauf Anleger bei der Vermittlung von Strategien achten sollten.
  • Fuchs plus
  • Gute Geschäfte mit den öffentlichen Auftraggebern

KOINNO ist Schlüssel zu öffentlichen Aufträgen

Für Unternehmen gibt es gute Möglichkeiten, Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern zu machen. Das ist auch für KMU und Startups interessant. Unternehmen sollten eine zentrale Anlaufstelle nutzen, um ihren Aufwand zu reduzieren.
  • Fuchs plus
  • Investieren in die Zukunft: Wearables im Depot

Wearabel-Unternehmen in einem Zertifikat

Das Potenzial der Wearable-Unternehmen kann auch mit einem Strategiezertifikat ins Portfolio geholt werden. FUCHS-Kapital hat sich ein Anlageprodukt angesehen.
Zum Seitenanfang