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Steuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten bei Immobilienverkauf

Werbungskosten im Insolvenzfall

Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kosten dürfen private und betriebliche Sphäre nicht vermischt werden. Darum lassen sich nicht alle Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt z.B. für Kosten für ein Insolvenzverfahren, die nicht als Werbungskosten durchgehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat aber auf eine wichtige Differenzierung hingewiesen.

Die ausschließlich durch ein Regel-Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögens-Sphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen. Sie sind daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften abziehbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. 

Etwas anderes kann jedoch für Aufwendungen gelten, die zwar


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