Werbungskosten im Insolvenzfall
Die ausschließlich durch ein Regel-Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögens-Sphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen. Sie sind daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften abziehbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Etwas anderes kann jedoch für Aufwendungen gelten, die zwar