Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
6429
Kindergeld

Wie volljährige Kinder kassieren können

Auch volljährige Kinder können noch Kindergeld bekommen. Entscheidend ist, dass die Kinder in der „Erstausbildung" sind. Dabei gibt es einige Gestaltungen, die Gerichte dabei akzeptieren...

Eltern können auch für volljährige Kinder unter 25 Jahren noch Kindergeld (oder die Kinderfreibeträge) erhalten. Entscheidend dafür ist im Prinzip immer, dass sich die Kinder in ihrer ersten Ausbildung befinden. Freilich gibt es darüber – und über die entsprechende Auslegung verschiedenster Ausbildungswege – oft sehr unterschiedliche Auffassungen.

Ohne weitere Voraussetzungen erhalten Eltern das Kindergeld, wenn die volljährigen Sprösslinge noch keine Berufsausbildung (oder Studium) absolviert haben. Außerdem bekommen Eltern auch in der Wartezeit des Kindes auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten die Leistung.

Haben volljährige Kinder bereits eine Ausbildung (oder Studium) abgeschlossen und machen eine weitere Ausbildung, wird es „tricky". Dann erhalten Eltern das Kindergeld grundsätzlich nur weiter, wenn der Nachwuchs keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
Unschädlich für den Kindergeldanspruch für volljähriger Kinder während einer zweiten Berufsausbildung ist eine Erwerbstätigkeit. Das gilt aber nur dann, wenn es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis (Ausbildungsvergütung) oder einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob, 450-Euro-Job) handelt. Oder wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Abgelehnt wird das Kindergeld, wenn die aufgenommene Erwerbstätigkeit bereits die hauptsächliche Tätigkeit bildet und die Ausbildungsmaßnahmen eher Weiterbildungen sind.

Dabei kommt es darauf an, auf welche Dauer das Kind das Beschäftigungsverhältnis vereinbart hat. Relevant ist dabei unter anderem auch, in welchem Umfang die vereinbarte Arbeitszeit die 20-Stundengrenze überschreitet, in welchem zeitlichen Verhältnis die Arbeitstätigkeit und die Ausbildung zueinander stehen.

Möglich ist die Zahlung auch, wenn das Kind mehrere, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmte Ausbildungsabschnitte absolviert. Wichtig ist, dass nach Erreichen des ersten Abschlusses planmäßig weitere Ausbildungsschritte folgen und das angestrebte Berufsziel nur über weitere Ausbildungsabschnitte erreicht werden kann (einheitliche Erstausbildung).

Urteil:

BFH, Urteil III R 42/18.

Fazit:

Eltern können auch für volljährige Kinder das Kindergeld erhalten – Hauptsache es die „Erstausbildung".

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Deutsche Industrie: Qualität rauf, Quantität runter

Wertschöpfung steigt trotz sinkender Produktion

Die deutsche Industrie hat den durch gestiegene Kosten in den letzten Jahren erzwungenen Strukturwandel bisher recht gut gemeistert. Sie konzentriert sich immer stärker auf Bereiche, die in Deutschland gewinnbringend hergestellt werden können. Unklar ist, wie sich die Strategie in den kommenden Monaten bis Jahre auf den Arbeitsmarkt auswirkt.
  • Fuchs plus
  • IT-Fachkräfte im EU-Ausland gewinnen

Recruiting-Hilfe für ausländische Fachkräfte

Flagge Europa © AB Visual Arts / stock.adobe.com
Unternehmen müssen IT-Fachkräfte im Ausland gewinnen. Da es in den anderen EU-Staaten ebenfalls an Softwareentwicklern, IT-Projektmanagern, Frontend- und Backend-Entwicklern mangelt, müssen die Firmen in Asien suchen. FUCHSBRIEFE haben sich angesehen, wie das Recruiting funktioniert und wer dabei hilft.
  • Fuchs plus
  • Norilsk Nickel geht nach China

Russland verlagert Produktion

Russland und russische Unternehmen reagieren auf die neue westlichen Metallsanktionen. Der russische Rohstoff-Riese Norilks Nickel hat gerade die Verlagerung seiner Kupfer-Produktion nach China bekannt gegeben.
Zum Seitenanfang