Wirksame Versetzung
Der Betriebsrat ist bei Versetzungen zu beteiligen. Ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats erfolgt, kann der Arbeitgeber nach einer Woche die geplante Versetzung vollziehen. Äußert der Betriebsrat sich bis dahin nicht, gilt die Zustimmung als erteilt, wie das Arbeitsgericht Freiburg jetzt noch einmal betonte.
Urteil: AG Freiburg vom 17.1.2019, Az.:5 Ca 112/18