Zeitpunkt des Erbfalls ist ausschlaggebend
Unternehmenserben aufgepasst: Versorgungsleistungen, die im Gegenzug zur Übertragung fällig werden, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn der Erbfall nach 2008 stattfand. So urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Steuerbegünstigt ist seit 2008 nur noch die Übergabe von Einzelunternehmen, Anteilen an wirklich oder gewerblich tätigen Personengesellschaften oder mindestens 50%igen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Folglich haben Erben