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Westdeutsche Regionen neu in der GRW-Förderung

Zuschuss für Investitionen auch in den alten Bundesländern

Schild mit Aufschrift "Staatlich gefördert". © N-Media-Images / Fotolia
Die GRW-Förderung, mit der Investitionen in Betriebsstädten in strukturschwachen Regionen gefördert werden, kann jetzt auch in einigen Landkreisen in Westdeutschland beantragt werden. Im Osten fallen einige Kreise aus der hohen Förderung heraus.

Bei der GRW-Förderung ergibt sich eine Ost-West-Verschiebung. Auch Unternehmen im Westen Deutschlands können jetzt die GRW-Förderung beantragen. Diese Förderung, bei der Investitionen von Unternehmen mit staatlichen Mitteln bezuschusst werden, werden vom jeweiligen Bundesland vergeben. Insgesamt wendet der Bund etwa eine Mrd. Euro im Jahr für GRW-Mittel auf. Kleine Unternehmen erhalten bei Investitionen in Betriebsstätten in den Förderregionen bis zu 30% der Investitionen, mittlere Betriebe 20% und Große 10%.

Zuschuss für Investitionen jetzt auch im Westen

Im Westen können Unternehmen die hohe Förderung der C-Gebiete ab sofort in den Kreisen Dithmarschen (Schleswig-Holstein), Bremerhaven, Cuxhaven, Wilhelmshaven, Friesland, im nördlichen Teil des Ruhrgebiets (Wesel, Oberausen, Bottrop, Recklinghausen, Herne, Unna, Hamm und Hagen) sowie in Remscheid nutzen. Hinzu kommen die Kreise Birkenfeld, Zweibrücken, Primasens und Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz, sowie der Regionalverband Saarbrücken im Saarland. 

Als neue D-Fördergebiete kommen im Westen der gesamte nördliche Teil Schleswig-Holsteins ohne das Umland Hamburgs hinzu, der nördliche Teil Niedersachsens und der südlich an Hessen angrenzende, der westliche Rand von NRW an der Grenze zu den Niederlanden und der Östliche an Hessen grenzende Teil, sowie die Mittelgebirgsregionen in Rheinland-Pfalz (Pfälzerwald, Hunsrück, Eifel).

Weniger Investitionszuschuss im Osten

Dagegen fallen einige östliche Regionen aus der Förderung heraus, weil sie inzwischen wirtschaftlich stark genug sind. Dazu zählen die Kreise um Berlin (Oberhavel und Barnim im Norden, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald), sowie Städte und Umland von Dresden (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen) und Leipzig (Leipzig-Land und Nordsachsen). Auch Städte und Kreise in Thüringen (Erfurt, Sömmerda, Ilmkreis, Weimar, Weimarer Land, Jena, Saale-Holzland-Kreis) erhalten weniger Förderung. Sie gehören zu den neuen D-Fördergebieten, in denen kleine Unternehmen bis zu 20% der Investitionen als Förderung erhalten können und mittlere Unternehmen noch bis 10%.

Fazit: GRW-Mittel sind eine lukrative Förderung für Unternehmen, die in Strukturschwachen Regionen investieren wollen. Die neuen Fördergebiete werden bis 2027 gelten.

Hinweis: Ausführliche Infos finden Sie unter https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen.html

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