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Strafen steuerpflichtig

Übernehmen Sie für Ihre Mitarbeiter die Bezahlung von Verwarnungsgeldern aus Verkehrsverstößen, ist dies lohnsteuerpflichtig.
Übernehmen Sie für Ihre Mitarbeiter die Bezahlung von Verwarnungsgeldern aus Verkehrsverstößen, ist dies lohnsteuerpflichtig. So entschied der BFH (Urteil vom 14.11.2013, Az. VI R 36/12). Bisher waren die Beträge lohnsteuerfrei, wenn der Betrieb sie im überwiegenden Eigeninteresse bezahlte. Häufig kam dies bei Verstößen gegen Parkverbote bei Zustelldiensten vor.
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