Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3474
Gesperrte Kitas wegen Corona

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall

Wenn im Zuge der Lockerungen nicht auch wieder Kitas geöffnet werden, ergibt sich für Arbeitnehmer*innern mit Kindern ein Konflikt. Copyright: Pixabay
Arbeitnehmer bekommen mit dem langsamen Ende des Lockdown ein verschärftes Kinderbetreuungsproblem. Das kann auf Arbeitgeber zurückfallen. Und es gibt einen Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall.

Mit der Lockerung des Lockdown, ergibt sich für Arbeitgeber eine neua Problemlage. Denn um das Tagesgeschäft wieder ins Laufen zu bringen, brauchen Arbeitgeber wieder eine Vielzahl von Mitarbeitern. Doch etliche Angestellte – insbesondere Mütter – werden dem Ruf an den Arbeitsplatz nicht oder nur teilweise folgen können. Denn die Politik vergisst die Kinderbetreuung.

Zwar ist eine Notbetreuung in den Ländern auf dem Papier geregelt. Und inzwischen wurde die Notbetreuung auch etwas ausgeweitet. Doch in der Praxis können viele Arbeitnehmer nicht auf die Kita-Notbetreuung zurückgreifen. Sie müssen inzwischen fast acht Wochen Kinderbetreuung und Büro „unter einen Hut“ bekommen und stoßen dabei zunehmend an die organisatorischen Grenzen und auch die Grenzen der Belastbarkeit. Laut Destatis haben 89% aller Familien gar keine Hilfe bei der Kinderbetreuung.

Arbeitnehmer bekommen ein verschärftes Kinderbetreuungsproblem

Arbeitgeber sollten sich darauf einrichten, dass ein wachsender Anteil ihrer Belegschaft eine Sonderregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Anspruch nehmen will. Das Gesetz regelt grundsätzlich, wie Arbeitnehmer zu entschädigen sind, wenn sie aufgrund von Infektionen vorübergehend nicht arbeiten können.

Seit dem 30. März wurde der §56 IfSG um den Absatz 1a ergänzt. Dieser sieht auch einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas vor. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare Betreuung, zum Beispiel durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in den Einrichtungen, realisieren könnten. Das ist gerade jetzt für eine wachsende Zahl von Eltern der Fall.

Arbeitgeber müssen ins Risiko gehen

Arbeitgeber werden hier zunächst in die Pflicht genommen. Wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt (z. B. Urlaub, Überstunden), können betroffene Eltern den § 56 ins Spiel bringen und müssen sich mit ihren Arbeitgebern einigen. Die Entschädigung beträgt 67% des Nettoeinkommens. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Sie erhalten die Entschädigung für maximal sechs Wochen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.016 Euro im Monat. Die Regelung gilt nur, wenn Arbeitnehmer nicht in Kurzarbeit sind.

Die Arbeitgeber gehen damit ins Risiko. Sie können sich das vorgestreckte Geld zwar auf Antrag wieder vom Staat zurück holen. Um dabei auf der sicheren Seite zu sein, sollten Arbeiteber und Arbeitnehmer darüber jedoch eine klare Vereinbarung schließen, um beim Antrag auf Entschädigung einen Nachweis erbringen zu können. "Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.“ Das erklärt uns eine mit der Materie vertraute Juristin des Arbeitgeberverbandes Region Braunschweig. Der Verband hält sehr gute Informationen für Arbeitgeber zu diesem Thema bereit (www.agv-bs.de).

Keine einheitlichen Formulare

Die zuständige Behörde für die Antragstellung ist je nach Bundesland verschieden. Bisher gibt es auch noch keine einheitlichen Formulare, um die Erstattungsanträge der Arbeitgeber zu regeln. Allerdings hat das Land Niedersachsen schon ein einheitliches Formular für die Entschädigung nach § 56 Infektionsschutz erstellt. Arbeitgeber in anderen Bundesländern können sich daran orientieren. Das Formular finden Sie hier: https://www.agv-bs.de/entschaedigung-nach-%c2%a7-56-infektionsschutz-einheitliches-formular/

Fazit: Wenn die Politik den Lockdown sukzessive lockert, dabei aber die Kinderbetreuung ausblendet, wird das für viele Arbeitnehmer zu einem nicht mehr lösbaren Problem. Dann müssen sich Arbeitgeber auf eine verstärkte Nutzung des §56 IfSG durch ihre Belegschaft und auf fehlende Arbeitskräfte einrichten.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Brückeneinsturz von Baltimore

Hafen von Baltimore wieder geöffnet

Verschwommenes Bild vom Hafen in Baltimore und Bild von einem Sperrschild verlaufen ineinander © Adobe Firefly, KI-generiertes Bild
Der Hafen von Baltimore ist wieder rund um die Uhr geöffnet. Auch größere Schiffe können den wichtigen Umschlagplatz an der Ostküste der USA nun wieder anlaufen.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 40

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Wie man richtig reich werden kann

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Ein sorgenfreies Leben in Reichtum ist der Traum vieler Menschen. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 40. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Formen von Reichtum es gibt, wann Personen als reich gelten und wie sie diesen Traum verwirklichen können.
  • Performance-Projekte 2024: Vermögensverwaltende Fonds, Private Banking-Portfolio, Stiftungsportfolio

Welcher Vermögensverwalter ist Besser als die Benchmark?

Thumb Performance-Projekt 7, 1. Quartal 2024, erstellt mit DALL*E
Es geht munter, rauf und runter – in all seiner Banalität birgt dieser Schüttelreim sehr viel Wahres: Denn in die vier laufenden Performance-Projekten der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz ist Bewegung gekommen. Erstmals schaffte es im Performance-Projekt VII – Private Banking Portfolio mit einem Anlagevermögen von 2 Mio. Euro, das am 1. Oktober 2021 gestartet war – eine Mehrheit der 43 Teilnehmer, das ETF-Benchmark-Portfolio nach Punkten zu übertreffen, schreibt Ralf Vielhaber in seinem Editorial.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gute Laune Nachrichten vom 03.06.2024

Reallohnplus stützt den Konsum

Die Inflation ist rückläufig, die Lohnerhöhungen ziehen nach. Das sorgt - zumindest mit Blick auf die aktuellen Zahlen - dafür, dass der Konsum gestärkt wird. Das bekommen viele Unternehmen positiv zu spüren.
  • Brutaler Messerangriff in Mannheim: Gefahr für unser Recht auf friedliche Demonstrationen

Wie wir selbst die Grundwerte unserer Gesellschaft untergraben

Fuchsbriefe-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag Fuchsbriefe
In Mannheim wurde am Wochenende auf brutale Weise und ohne Vorwarnung ein Demonstrant mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Auch ein Polizist wird lebensgefährlich attackiert. Er erlag am Wochenende seinen Verletzungen. Doch die Medien relativieren die Tat und lenken vom Kern einer wichtigen Debatte ab, meint Fuchsbriefe-Herausgeber Ralf Vielhaber.
  • Besser als die Benchmark 2024 in Performance-Projekt 7

DRH Investmentstrategie 2024: Erfolg mit fundamentalem Ansatz und Diversifikation

Thumb Performance-Projekt 7, 1. Quartal 2024, erstellt mit DALL*E
Die Investmentstrategie von DRH für 2024 setzt auf einen fundamentalen Ansatz und breite Diversifikation, um überdurchschnittliche Renditen zu erzielen. Themen wie Zinsswaps, Megatrends und durchdachtes Risikomanagement spielen eine zentrale Rolle. Im Gespräch mit den Geschäftsführern Marco Rumpf und Lutz Hering beleuchten wir die Kernkompetenzen des professionellen Portfoliomanagements und zeigen, wie DRH seine Strategien in einem turbulenten Marktumfeld erfolgreich umsetzt.
Zum Seitenanfang