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"Bombensicher" ist ein scharfes Schwert

Berater-Versprechen schriftlich geben lassen

Berater im Gespräch. © Pormezz / stock.adobe.com
Kunden wollen Sicherheit, wenn sie zu einem Finanzberater gehen - andernfalls könnten sie ihre Finanzen auch selbst regeln. Dieses Vertrauensverhältnis sollte der Berater nicht aufs Spiel setzen mit unseriösen Versprechungen. Er geht damit ein hohes Risiko ein.
Lassen Sie es sich schriftlich geben, wenn Ihr Anlageberater Ihnen etwas als "sicher" verkauft. Denn Anlageberater dürfen das Wort "sicher" nicht zu vorschnell in den Mund nehmen - ganz gleich wie überzeugt sie von der Anlageidee sind. Das fiel einem Berater auf die Füße, der einer Kundin ein Investment in ein Unternehmen empfohlen hatte und ihr versprach, dass sie ihr Geld innerhalb von 36 Monaten mindestens im vollen Umfang zurück hätte. Die Anlage sei "bombensicher".

Es kam, wie es kommen musste: Das Unternehmen wurde insolvent, das Investment floppte, die Kundin klagte auf Schadenersatz. Der BGH gab ihr Im Grundsatz recht. Die Kapitalanlage war so gestaltet, dass der Berater nicht mit Gewissheit davon ausgehen konnte, dass die Kundin ihr investiertes Geld in vollem Umfang nach der vereinbarten Zeitspanne zurückerhalten würde. Ob die Kundin ihr Geld tatsächlich zurückerhält, muss nun das Berufungsgericht klären - hier stehen noch Zeugenaussagen aus.

Fazit: Wenn Ihnen ein Berater etwas "sicher" verspricht, geht er damit hoch ins Risiko. Zumal es unseriös ist, wenn er eine Anlage als "bombensicher" anpreist. Hier sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten.

Urteil: BGH 05.05.2022 Az. III ZR 327/20

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