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Zur Situation

SPD: Wir sind das Volk

Parteien sind aufgerufen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Dass sie indessen direkt über die Regierungsbildung entscheiden, sieht das Grundgesetz nicht vor.
Der Wähler hat am 22. September über die Zusammensetzung des neuen Bundestages entschieden. Er hat 631 Abgeordnete bestimmt, die in den kommenden vier Jahren über Wohl und Wehe unseres Staatswesens entscheiden sollen. Die Regierung aber mandatieren die sozialdemokratischen Parteimitglieder. So will es SPD-Parteichef Sigmar Gabriel, und so hat er es auf dem SPD-Parteitag vom Wochenende erneut bekräftigt. Parteien sind aufgerufen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Dass sie indessen direkt über die Regierungsbildung entscheiden, sieht das Grundgesetz nicht vor. In Artikel 20 steht vielmehr: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das sind vulgo die Wähler – alle Wähler. Die SPD glaubt aber offenbar, sie sei das Volk. Eine Partei, die 25% der Wählerstimmen und somit nur 14% der Wahlberechtigten auf sich vereint. Das alles ist wohl kein Rechtsverstoß im eigentlichen Sinne. Aber es führt die demokratischen Regeln ad absurdum. Der dafür bestellte Bundestag darf die Regierung nicht konstituieren, wenn die SPD-Mitglieder es nicht wollen. Die Sozialdemokratie erhebt sich damit über das Wahlvolk. Das, so sagen es viele Umfragen, die Große Koalition wollte und noch will.
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