Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1843
Einkünfte aus sonstigen Leistungen

Was bei einem Edelmetall-Verleihgeschäft versteuert werden muss

Was bei einem Edelmetall-Verleihgeschäft versteuert werden muss. Copyright: Picture Alliance
Gold als Reserve zu haben, beruhigt ungemein. Aber das Edelmetall liegt natürlich die meiste Zeit nur rum. Da kann man es ruhig mal verleihen. Nur: Wie ist der Gewinn (oder Verlust) zu versteuern, der aus dem diesem Geschäft erwächst?

Wenn zum Privatvermögen zählende Edelmetallbestände für einen bestimmten Zeitraum an die Bank verliehen werden, ist nur der Spread zwischen dem Tageskurs zum Verleih-Stichtag und dem (vorher festgelegten) Rückkaufpreis zu versteuern. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs liegen Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz und keine Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Einkommensteuergesetz oder Kapitaleinkünfte oder Vermietungseinkünfte vor.

Fließt der "Spread" in einer fremden Währung zu, muss der Betrag im Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses einmal in inländische Währung umgerechnet werden. Ein positiver "Spread" fließt bereits im Zeitpunkt der Zahlung des "Kaufpreises" zu; er muss also bereits zu diesem Zeitpunkt versteuert werden. Ein negativer "Spread" (Verlust) fließt dagegen erst im Zeitpunkt der Zahlung des "Rückkaufpreises" ab; er kann also erst zu diesem Zeitpunkt mit anderweitigen positiven sonstigen Einkünften verrechnet werden.


Im Urteilsfall verfügte der Kläger über private Edelmetallbestände bei Schweizer Banken. Die Konten wurden in US-Dollar geführt. Er nahm einige Geschäfte mit den Edelmetallen vor. Hierzu übertrug er gegen Zahlung eines festen Verkaufspreises bestimmte Mengen der Edelmetalle an die Bank. Gleichzeitig vereinbarte er, dass er die gleiche Menge zu einem späteren Zeitpunkt zu einem feststehenden Rückkaufpreis zurückerwarb.

Bei den meisten Geschäften ergab sich ein positiver Ertrag. Mit den Erträgen erwarb der Kläger dann Wertpapiere. Die daraus erzielten Erträge waren als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Es handelte sich um echte Pensionsgeschäfte.

Einkünfte aus sonstigen Leistungen

Bei den Edelmetall-Pensionsgeschäften, aus denen sich positive Erträge ergaben, wurden somit Einkünfte aus sonstigen Leistungen erzielt. Es erfolge aber keine dauerhafte und endgültige Übertragung des Pensionsguts. Somit liegt hier kein Veräußerungsgeschäft vor.

Es liegen aber auch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen vor. Bei dem erhaltenen Ertrag hat es sich nicht um eine Kapitalforderung gehandelt. Die Einkünfteermittlung der positiven Erträge, und damit die Besteuerung, erfolgte bereits bei der Übertragung des Pensionsguts und nicht erst bei der Rückübertragung.

Fazit: Ein Urteil mit dem sich in der Praxis gut arbeiten lässt.

Urteil: BFH, IX R 20/19

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Brückeneinsturz von Baltimore

Hafen von Baltimore wieder geöffnet

Verschwommenes Bild vom Hafen in Baltimore und Bild von einem Sperrschild verlaufen ineinander © Adobe Firefly, KI-generiertes Bild
Der Hafen von Baltimore ist wieder rund um die Uhr geöffnet. Auch größere Schiffe können den wichtigen Umschlagplatz an der Ostküste der USA nun wieder anlaufen.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 40

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Wie man richtig reich werden kann

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Ein sorgenfreies Leben in Reichtum ist der Traum vieler Menschen. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 40. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Formen von Reichtum es gibt, wann Personen als reich gelten und wie sie diesen Traum verwirklichen können.
  • Performance-Projekte 2024: Vermögensverwaltende Fonds, Private Banking-Portfolio, Stiftungsportfolio

Welcher Vermögensverwalter ist Besser als die Benchmark?

Thumb Performance-Projekt 7, 1. Quartal 2024, erstellt mit DALL*E
Es geht munter, rauf und runter – in all seiner Banalität birgt dieser Schüttelreim sehr viel Wahres: Denn in die vier laufenden Performance-Projekten der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz ist Bewegung gekommen. Erstmals schaffte es im Performance-Projekt VII – Private Banking Portfolio mit einem Anlagevermögen von 2 Mio. Euro, das am 1. Oktober 2021 gestartet war – eine Mehrheit der 43 Teilnehmer, das ETF-Benchmark-Portfolio nach Punkten zu übertreffen, schreibt Ralf Vielhaber in seinem Editorial.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Packungsgröße und Füllmenge beachten

Mogelpackungen im Online-Handel verboten

Mogelpackungen sind auch im Online-Handel verboten. Auch für diesen Vertriebsweg gilt das Mess- und Eichgesetz. Das hat der Bundesgerichtshof feststellt. In seinem Urteil haben die Richter auch geklärt, wo die Grenze bei der Verpackungsgröße liegt.
  • Fuchs plus
  • Gute Laune Nachrichten vom 03.06.2024

Reallohnplus stützt den Konsum

Die Inflation ist rückläufig, die Lohnerhöhungen ziehen nach. Das sorgt - zumindest mit Blick auf die aktuellen Zahlen - dafür, dass der Konsum gestärkt wird. Das bekommen viele Unternehmen positiv zu spüren.
  • Brutaler Messerangriff in Mannheim: Gefahr für unser Recht auf friedliche Demonstrationen

Wie wir selbst die Grundwerte unserer Gesellschaft untergraben

Fuchsbriefe-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag Fuchsbriefe
In Mannheim wurde am Wochenende auf brutale Weise und ohne Vorwarnung ein Demonstrant mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Auch ein Polizist wird lebensgefährlich attackiert. Er erlag am Wochenende seinen Verletzungen. Doch die Medien relativieren die Tat und lenken vom Kern einer wichtigen Debatte ab, meint Fuchsbriefe-Herausgeber Ralf Vielhaber.
Zum Seitenanfang