Software-Einführung braucht nur ein Votum
Erleichterung für Betriebe: Führt ein Unternehmen zentral und für alle Betriebsteile eine neue Software ein, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Das lässt sich aber unbürokratisch und schnell erledigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.