Knallhartes Urteil zum Umfang der Haftung von Anlageberatern
Führt eine Kapitalanlage zu Verlusten, stellt sich für Anleger ebenso wie für Anlageberater schnell die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen. Die Berater tragen ein nicht unbeträchtliches Haftungsrisiko, wie ein Urteil das Landgericht Hamburg zeigt. Das gilt auch bei guter Erst-Aufklärung.