BGH schränkt Potenzial für Mieterhöhungen nach Sanierungen ein
Vermieter erhöhen regelmäßig nach der Durchführung bestimmter Modernisierungen der Immobilie die Miete. § 559 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch sieht dafür bis zu acht Prozent der aufgewandten Kosten vor. Der Bundesgerichtshof musste jetzt entscheiden, wie die Berechnung auszusehen hat, wenn Drittmittel, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine energetische Sanierung, geflossen sind.