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Verzicht führt zu Gewinn und Steuern

Steuerliche Auswirkungen eines Forderungsverzichts

Bundesfinanzhof © dpa
Ein Gesellschafter wollte seinem notleidenden Unternehmen zur Seite springen und erließ seiner Firma einige Schulden. Der Fiskus sah genau hin und wollte danach Steuern kassieren. Der Bundesfinanzhof fällte dazu ein Urteil.

Verzichtet ein Unternehmer auf eine zuvor erworbene, wertgeminderte Forderung gegenüber seinem Unternehmen, hat das steuerliche Auswirkungen. Denn der Vorgang führt bei dem Unternehmen zu einem Wegfall der bislang bilanzierten Verbindlichkeit und deswegen parallel zu einer steuerwirksamen Gewinnerhöhung. Diese Gewinnererhöhung kann auch nicht durch Bildung eines gegenläufigen Ausgleichspostens kompensiert werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.  

Hilfreiche Gesellschafter erlassen dem Unternehmen die Schulden

Im verhandelten Fall ging es um eine Kommanditgesellschaft (KG), die Genussrechtskapital in Höhe von 28 Mio. Euro aufnahm. Die Verbindlichkeiten aus den Genussrechtsvereinbarungen wurden bei der KG mit ihrem Nennwert von insgesamt 28 Mio. Euro in der Gesamthandsbilanz passiviert. 

Die KG erwirtschaftete leider fortlaufend Verluste. Darum erwarben die Gesellschafter zusammen die Genussrechtsforderungen von dem Gläubiger mit einem Nennwert von 28 Mio. Euro für einen Kaufpreis von 14 Mio. Euro. Im nächsten Schritt verzichteten sie in Höhe von 14 Mio. Euro auf die erworbenen Forderungen gegenüber der KG. Auf Ebene der KG entstand dadurch ein handelsrechtlicher und ein steuerrechtlicher Ertrag in Höhe von 14 Mio. EUR.

Fazit: Durch den Verzicht auf eine Forderung kann ein Gewinn entstehen, der steuerlich relevant wird.

Urteil: BFH, IV R 28/20

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