Airbnb muss Daten herausgeben
Wer über AirBnB vermietet, aber die Einnahmen nicht versteuert hat, sollte sich kurzfristig eine strafbefreiende Selbstanzeige überlegen. Denn die private Online-Vermietungsplattform Airbnb muss ab sofort die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausgeben. Das hat die Hamburger Steuerfahndung in einem langwierigen internationalen Gerichtsverfahren erreicht. Die Zeiten, in denen Vermieter weitgehend unter dem Radar des Finanzamtes Mieteinnahmen generieren konnten, sind damit gezählt.
Im Prinzip ist nun das zu erwarten, was auch bei den bekannten Steuer-CD's getan wurde. Es wird einen Datenbankabgleich seitens der Steuerfahndung geben. Bei einem "Treffer" müssen Sie mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens rechnen.
Was Vermieter nun wissen sollten
Der Steuerfreibetrag für Einkünfte aus Mieteinnahmen liegt bei 520 Euro. Die Behörden sind der Legalitätspflicht verschrieben und müssen daher theoretisch ab dem ersten unversteuerten Euro ein Verfahren einleiten.
RA Dr. Tobias Schwartz von Flick Gocke Schaumburg rät Vermietern, die sich einer Verfehlung bewusst sind, zur Selbstanzeige. Doch Eile ist geboten: Spätestens mit dem Zeitpunkt des Abgleichs ist eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Bei "Intensivtätern" Hausdurchsuchung möglich
Bei augenscheinlich geringen Vergehen wird es die Steuerfahndung wahrscheinlich zunächst einmal bei einem Anschreiben belassen. Bei unversteuerten Mieteinnahmen im fünfstelligen Bereich müssen Sie aber aber sehr wohl mit einem Durchsuchungsbeschluss rechnen.
Fazit: Wer Wohnungen über Airbnb vermietet, sollte nicht zu sorglos mit dem Thema umgehen. Hatten Sie entsprechende Einnahmen und diese nicht versteuert, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater zügig das weitere Vorgehen besprechen.