Bei Stiftung als Gesellschafterin keine Steuervorteile
Wer eine Stiftung erbt, kann nicht in jedem Fall Steuervorteile für sich in Anspruch nehmen. Dazu hat der Bundesfinanzhof gerade ein Urteil gesprochen.
Erben Sie eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, deren alleinige persönlich haftende Gesellschafterin die Stiftung ist, dann profitieren Sie