Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2938
Bezahltes Prüfsiegel ist automatisch noch kein Qualitätsmangel

Gerichte streiten heftig über Qualitätsmaßstäbe für Prüfsiegel

Gütesiegel haben in den letzten Jahren an Ansehen gewonnen und liegen mit Kundenbewertungen gleich auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält stur daran fest, dass die Qualität der Siegel unverändert höchsten Ansprüchen genügen muss. Eine Senkung der Standards lehnt das Gericht ab. Kritik kommt aus den eigenen Reihen.

Will die Firma ein Gütesiegel für die Werbung ihrer Produkte einsetzen, dann ist es nicht zu kritisieren, wenn das Prüfinstitut Entgelt für  das Testat verlangt. Es ist deshalb nicht weniger wertvoll. 

Allein entscheidend ist, ob beim Qualitätscheck des Produkts auch die objektiv richtigen Kriterien zur Anwendung kommen. An diesen strengen Maßstäben hält der Bundesgerichtshof (BGH) unverändert fest.

OLG Düsseldorf kontert BGH

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte zuvor die Klage von Wettbewerbshütern gegen das IDV-Gütesiegel für Fugendicht- und Klebstoffe abgewiesen. Die Verteidiger eines fairen Wettbewerbs bemängelten, dass kein „echtes Gütesiegel“ vergeben worden sei. 

Laxes Europarecht

Für das OLG war dies aber kein Grund, in die inhaltliche Prüfung der Kriterien einzusteigen. Die Richter verwiesen stattdessen auf die, durch Europarecht eingeführte sogenannte „Gewährleistungsmarke“. Sie hätten wesentlich 'laxere Qualitätsmaßstäbe'. Die strengeren Prüfsiegel-Kriterien des BGH seien deshalb überholt und nicht mehr anzuwenden.

Der erste Senat des BGH zeigt sich ‚not amused‘ über diese Sichtweise. Er pocht gegenüber dem OLG auf strikte Überprüfung der qualitativen Kriterien. Irreführend sei die Verwendung eines Gütesiegels nur dann, wenn der Verleihung eine inkompetente, an nicht objektiven und aussagekräftigen Kriterien orientierte Prüfung vorausgegangen sei. 

Gericht muss Prüfungsqualität ermitteln

Das OLG hätte deshalb die Aufgabe gehabt, dies zu prüfen. Dies sei jetzt nachzuholen. Dabei sei es jedoch unwesentlich, ob der beauftragte Prüfer für die Durchführung der Tests oder die Verleihung des Siegels ein Entgelt erhalte. Dadurch werde die Neutralität des Dritten nicht beeinträchtigt.

Fazit: Die Zahlung einer angemessenen Gebühr für die Durchführung einer Prüfung oder die Verleihung des Siegels steht der Neutralität der Prüfeinrichtung und der Qualität des Siegels nicht entgegen.

Urteil: BGH vom 4.7.2019, Az.: I ZR 161/18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Brückeneinsturz von Baltimore

Hafen von Baltimore wieder geöffnet

Verschwommenes Bild vom Hafen in Baltimore und Bild von einem Sperrschild verlaufen ineinander © Adobe Firefly, KI-generiertes Bild
Der Hafen von Baltimore ist wieder rund um die Uhr geöffnet. Auch größere Schiffe können den wichtigen Umschlagplatz an der Ostküste der USA nun wieder anlaufen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Partners VermögensManagement AG

Vorschlag der Partners wird als zu leicht befunden

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Partners VermögensManagement AG führt sich bei der Stiftung Fliege mit einem ungewöhnlich ausführlichen und persönlich gehaltenen Anschreiben ein, das ein echtes Interesse an dem Mandat erkennen lässt. Der Vermögensverwalter geht bereits hier auf das bestehende Portfolio und den Veränderungsbedarf ein, erläutert Erfahrungen bei Stiftungsmanagement und nachhaltiger Vermögensanlage und garantiert die geforderte Ausschüttung für den Stiftungszweck. Ein toller Auftakt, der auf mehr hoffen lässt
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Partners VermögensManagement AG

Vorschlag der Partners wird als zu leicht befunden

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Partners VermögensManagement AG führt sich bei der Stiftung Fliege mit einem ungewöhnlich ausführlichen und persönlich gehaltenen Anschreiben ein, das ein echtes Interesse an dem Mandat erkennen lässt. Der Vermögensverwalter geht bereits hier auf das bestehende Portfolio und den Veränderungsbedarf ein, erläutert Erfahrungen bei Stiftungsmanagement und nachhaltiger Vermögensanlage und garantiert die geforderte Ausschüttung für den Stiftungszweck. Ein toller Auftakt, der auf mehr hoffen lässt
  • Fuchs plus
  • Europäische Geldpolitik entgleist

EZB wird bald Inflation importieren

Europäische Zentralbank © Michael Zegers / imageBROKER / picture alliance
Die EZB steuert unter Christine Lagarde einen riskanten Glaubwürdigkeitskurs. Im nächsten Monat wird die Europäische Zentralbank die Leitzinsen senken. So wurde es durch Aussagen mehrerer EZB-Ratsmitglieder angekündigt. Das läuft aber konträr zum inzwischen sanft einsetzenden Aufschwung. Die EZB beschwört damit auch die Geister, die sie noch gar nicht losgeworden ist.
  • Fuchs plus
  • Werden Diamanten zu einem Massenprodukt?

Unruhe am Diamantenmarkt

Diamanten könnten zu einem Massenprodukt werden. Diese Entwicklung zeichnet sich beim Blick auf die Entwicklungen am Diamantmarkt ab. Jetzt hat sogar De Beers den Preis für seine Schmuck-Kollektion aus künstlichen Diamanten um 40% gesenkt. Viele Händler nehmen die synthetischen Steine ins Sortiment und hoffen auf ein Mengen-Geschäft.
Zum Seitenanfang